Amerikanische Faulbrut im Raum Zistersdorf - 12.08.2019
Die beiden Sperrkreise wurden am 13.05.2020 per Bescheid durch die BH Gänserndorf wieder aufgehoben.
Inkrafttreten der Verordnung
Verordnung der BH Gänserndorf vom 12.08.2019
Maßnahmen zur Bekämpfung der ansteckenden Bienenkrankheit "Bösartige Faulbrut (Amerikanische Faulbrut)" 2225 Gaiselberg 112
VERORDNUNG
Aufgrund des § 3a Abs. 1 des Bienenseuchengesetzes, BGBl. Nr. 290/1988 i.d.g.F., ordnet die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf zur Bekämpfung der Bösartigen Faulbrut der Honigbienen (Amerikanische Faulbrut) eine Zone mit einem Radius von 3 km um den Ort des Auftretens der Krankheit in 2225 Zistersdorf, KG Gaiselberg 112, entsprechend der Markierung im beiliegenden Plan, der einen wesentlichen Bestandteil der Verordnung darstellt, an:
§1
Bienenvölker dürfen aus der im beiliegenden Plan gekennzeichneten Zone nicht
ausgebracht und nur mit Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf in die gekennzeichnete Zone eingebracht werden.
§2
Alle Besitzer von Bienenvölkern in der bezeichneten Zone haben die Anzahl und den
Standort ihrer Bienenvölker unverzüglich bei der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf zu melden (Tel.Nr. 02282-9025-24655 oder 24669). Ausgenommen davon sind bereits erstattete Meldungen der Standorte gemäß Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009.
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fax: 02282/9025-24651 Bürgerservice: 02742/9005-9005 Internet: www.noe.gv.at - www.noe.gv.at/datenschutz
§3
Die Besitzer von Bienenvölkern in der gekennzeichneten Zone sind verpflichtet, den
Organen der Behörde Zutritt zum Bienenstand zu gestatten, die Entnahme von Untersuchungsmaterial zu dulden und die für die Maßnahmen nach diesem Bundesgesetz erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
§4
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden gemäß § 12 Abs. 1 Zif. 2 und Zif. 3
Bienenseuchengesetz mit einer Geldstrafe bis € 4.360,-- bestraft, sofern nicht der Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Tat vorliegt.
§5
Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.
Für eine große Ansicht als PDF auf das Bild klicken!
Erweiterung des Sperrkreises!
Für eine große Ansicht als PDF auf das Bild klicken!
Aufhebung der beiden Sperrkreise am 13.05.2020
Anschreiben der BH zur Aufhebung des Sperrkreises Zistersdorf als PDF
Anschreiben der BH zur Aufhebung des Sperrkreises Gaiselberg als PDF